Dr. Arnd Löffelmann

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Arnd Löffelmann wurde 1961 in Moers als Sohn von Rechtsanwalt Dr. Hans-Werner Löffelmann geboren. Nach dem Abitur am Käthe Kollwitz Gymnasium in Duisburg absolvierte er ab 1981 das rechtswissenschaftliche Studium an der Universität zu Köln mit erstem Staatsexamen im Jahre 1987. Das Referendariat in Düsseldorf schloss er 1991 mit dem zweiten Staatsexamen ab. Die Promotion zum Dr. jur. erlangte er an der Universität zu Köln im Jahre 1994.

Zunächst war er in Düsseldorf als Notariatsvertreter und Rechtsanwalt tätig. Von 1994 bis 1997 war er Partner in der Steuer- und Rechtsberatungskanzlei Lehnen, Klasen, Mayer, Dr. Löffelmann in Gerolstein.

Nach erfolgreichem Abschluss der vorgegebenen Lehrgänge erlangte er im Jahre 1997 die Berechtigung, den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu führen. Ebenfalls in diesem Jahr ließ er sich als selbständiger Rechtsanwalt in Blankenheim nieder, seit 2000 in überörtlicher Sozietät mit den Kollegen Schulte, Dürselen und Claßen in Euskirchen. Nach Zusammenlegung der Kanzleien ist er seit 2003 in Euskirchen tätig.

Im Jahre 2008 hat Rechtsanwalt Dr. Löffelmann zusätzlich die Berechtigung erworben, den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen. Neben den Fachgebieten Steuerrecht und Erbrecht ist Rechtsanwalt Dr. Löffelmann insbesondere auf den Rechtsgebieten des privaten und öffentlichen Baurechts sowie des Strafrechts tätig.


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