Privates Baurecht

Ist dieser Bauvertrag für mich günstig?
Kann ich den Architektenvertrag unterzeichnen?
Können die Kosten für die Durchführung des Bauvorhabens wirklich in dieser Höhe geltend gemacht werden?
Das Bauvorhaben kann so nicht abgenommen werden, weil Mängel zu rügen sind. Was muss ich tun?

Bei diesen und allen anderen Fragen des privaten Baurechts helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir überprüfen für Sie Bau- und Architektenverträge im Vorfeld des Bauvorhabens. Wir begleiten Sie bei aufkommenden Rechtsfragen bei der Bauausführung. Wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung von Baukostenforderungen der Bauhandwerker und Honorarforderungen der Architekten. Wir prüfen für Sie, ob Mängelrügen durchsetzbar sind. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht mit dem Ziel, eine tragbare Lösung für Sie herbeizuführen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen daneben auch in Fragen des öffentlichen Baurechts, also bei Problemen mit der Baugenehmigung und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie also insbesondere bei folgenden Fragen:
  • Prüfung von Bauverträgen und Architektenverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Verzögerung der Bauausführung und mangelhafter Bauausführung
  • Begleitung bei der Abnahme von Bauten
  • Vertretung in Auseinandersetzungen um das Honorar bzw. den Werklohn
  • Vertretung bei Gewährleistungsansprüchen infolge mangelhafter Bauausführung

Sekretariat:
Tel.:
02251/3152
 
02251/56202
Fax:
02251/72716
E-Mail:
 
kanzlei@schulte-duerselen.de