Steuerrecht
Das Finanzamt verlangt von mir zu viel Steuern.
Wie kann ich mich wehren?
Mir droht ein Steuerstrafverfahren.
Wer hilft mir?
Unsere steuerrechtliche Tätigkeit umfasst zum einen Ihre Vertretung bei Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern. Zum anderen planen wir mit Ihnen wirtschaftliche Gestaltungsformen zur Vermeidung unnötiger Steuerforderungen. Droht das Finanzamt mit steuerstrafrechtlichen Schritten, übernehmen wir die Verteidigung. Die Zusammenarbeit mit Ihren steuerlichen Beratern ist dabei für uns eine Selbstverständlichkeit.
Insbesondere stehen wir Ihnen zur Verfügung bei den folgenden Problemen:
- Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Führung von Finanzgerichtsprozessen
- Erarbeiten von Vergleichen / tatsächlichen Verständigungen mit dem Finanzamt
- Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen beim Bundesfinanzhof
- vorsorgende Beratung in Steuerstrafverfahren
- strafbefreiende Selbstanzeige
- Umgang und Vertretung gegenüber der Steuerfahndung und der Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamts
- strafrechtliche Hauptverhandlung bei den Gerichten
- Beschwerde - Berufung - Revision
- Vertretung in der korrespondierenden Steuerveranlagung
- Unternehmensgründung / Unternehmensumwandlung / Unternehmenskauf
- Vermögens-Nachfolgeberatung / Testamentsgestaltung
